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FAQ

Kurz beantwortet.

Einen automatischen Anspruch gibt es nur selten, Abfindungen sind fast immer Verhandlungssache. Dennoch ist die Abfindung Thema in nahezu jedem Kündigungsschutzprozess, weil beide Seiten damit ein Prozessrisiko beenden. Eine erste Orientierung zur Größenordnung gibt der Abfindungsrechner.

Drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Lassen Sie sie deshalb sofort prüfen: Was nach einer Kündigung zu tun ist.

Nicht ungeprüft und nie unter Druck. Es drohen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und der Verlust von Ansprüchen. Ich prüfe den Vertrag und verhandle nach. Mehr zum Aufhebungsvertrag.

Gütetermin, Kammertermin, Vergleich oder Urteil: So verläuft die erste Instanz. Der Gütetermin findet meist wenige Wochen nach Klageerhebung statt, viele Verfahren enden dort mit einer Einigung. Kommt keine zustande, folgt der Kammertermin.

Die Kosten nenne ich Ihnen vorab, bevor sie entstehen. Mit Rechtsschutzversicherung übernehme ich die Deckungsanfrage kostenfrei.