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FAQ

Kurz beantwortet.

Einen automatischen Anspruch gibt es nur selten — Abfindungen sind fast immer Verhandlungssache. Trotzdem ist die Abfindung Thema in fast jedem Kündigungsschutzprozess: Arbeitgeber zahlen, um Prozessrisiken zu vermeiden.

Drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — auch wenn sie fehlerhaft war. Also: sofort prüfen lassen.

Nicht ungeprüft — und nie unter Druck. Es drohen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und der Verlust von Ansprüchen. Ich prüfe den Vertrag und verhandle nach.

Gütetermin, Kammertermin, Vergleich oder Urteil — so läuft die erste Instanz. Der Gütetermin findet meist wenige Wochen nach Klageerhebung statt; viele Verfahren enden dort mit einer Einigung. Kommt keine zustande, folgt der Kammertermin — er endet mit einem Vergleich oder mit einem Urteil.

Kosten nenne ich Ihnen vorab — transparent. Mit Rechtsschutzversicherung übernehme ich die Deckungsanfrage kostenfrei.