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Für Arbeitnehmer

Aufhebungsvertrag? Erst prüfen, dann unterschreiben.

Der Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich und nimmt Ihnen zugleich den Kündigungsschutz. Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück.

Aufhebungsverträge werden selten aus Großzügigkeit angeboten. Meist will der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden, deren Wirksamkeit er selbst bezweifelt, oder er hat es eilig. Beides sind Argumente auf Ihrer Seite. Wer ungeprüft unterschreibt, verschenkt sie.

Sperrzeit-Risiko.Beim Arbeitslosengeld droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund für den Abschluss vorliegt. Durch die richtige Gestaltung lässt sich das häufig vermeiden.
Bindend ab Unterschrift.Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht. Was im Vertrag steht, gilt. Was fehlt, ist verloren.
Die Prüfpunkte.Abfindungshöhe, Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Resturlaub, Bonus, Zeugnisnote, Rückgabe von Firmeneigentum. Jeder Punkt ist verhandelbar, solange nicht unterschrieben ist.
Bedenkzeit ist Ihr Recht.Lassen Sie sich nicht drängen. Seriöse Arbeitgeber gewähren Bedenkzeit. „Nur heute gültig" ist ein Verhandlungstrick, kein Rechtsgrundsatz.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, vor Ablauf einer gesetzten Bedenkfrist.

Eine erste Orientierung zur angemessenen Abfindungshöhe gibt der Abfindungsrechner.