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Kündigungsschutz

Kündigung erhalten? Drei Wochen Zeit für die Klage.

Mit dem Zugang der Kündigung läuft die Frist des § 4 KSchG. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam — auch wenn sie fehlerhaft war.

  • Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
  • Klage fristwahrend nach Mandatserteilung
  • Persönlich in der Kanzlei oder ortsunabhängig
Rechtsanwalt Marcel BuchtaPartner der Kanzlei MHB 24 StundenAntwortzeit, Fristsachen vorgezogen RechtsschutzDeckungsanfrage wird übernommen
Unterlagen senden

Kündigung prüfen lassen

Ein Foto oder Scan des Kündigungsschreibens genügt für den Anfang. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Durch das Absenden entsteht noch kein Mandat und keine Kostenpflicht.

Lieber telefonisch? 0 23 92 | 91 96 5

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Bitte senden Sie zunächst nur die Kündigung — weitere Unterlagen klären wir im Gespräch.

Warum hier
Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.Sie senden mir die Kündigung, ich melde mich mit einer Einschätzung: Woran die Kündigung angreifbar sein könnte, welches Ergebnis realistisch ist und was das Verfahren kostet.
Fristwahrende Klage.Erteilen Sie mir das Mandat, reiche ich die Kündigungsschutzklage innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Arbeitsgericht ein — wenn die Frist es erfordert, noch am selben Tag.
Arbeitsrecht auf beiden Seiten.Ich vertrete Arbeitnehmer und berate Arbeitgeber. Aus dieser täglichen Praxis kenne ich die formalen Anforderungen an eine Kündigung und die typischen Fehlerquellen.
Persönlich oder digital — wie Sie möchten.Ein Termin in der Kanzlei ist jederzeit möglich. Ebenso können wir das Mandat vollständig per Telefon, E-Mail und Video führen. Beides steht Ihnen offen, bundesweit.
Ablauf

In drei Schritten

01Unterlagen sendenÜber das Formular oder per E-Mail. Nötig sind zunächst nur das Kündigungsschreiben, das Zugangsdatum und eine Telefonnummer. 02ErsteinschätzungIch melde mich innerhalb von 24 Stunden zurück und ordne die Kündigung ein: Erfolgsaussichten, mögliche Ergebnisse, Kosten und Rechtsschutzdeckung. 03Klage — falls Sie sie wollenErst mit Ihrer Mandatserteilung wird geklagt. Die Klage geht dann fristwahrend beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Ort und Ablauf

Vor Ort oder ortsunabhängig

Die Anwaltszulassung gilt bundesweit; eine örtliche Beschränkung gibt es im Arbeitsrecht nicht. Zuständig für die Klage ist ohnehin das Arbeitsgericht an Ihrem Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Wo wir sprechen, ist davon unabhängig.

Termin in der Kanzlei.Wenn Sie das persönliche Gespräch bevorzugen, vereinbaren wir einen Termin — das gilt auch für Mandate aus der Region und für alle weiteren Besprechungen im laufenden Verfahren.
Auf Wunsch vollständig digital.Unterlagen über das Formular oder per E-Mail, Besprechung telefonisch oder per Video, Vollmacht elektronisch. Damit ist eine Vertretung unabhängig von Ihrem Wohnort möglich.
Gerichtstermine.Zum Gütetermin ist Ihr persönliches Erscheinen meist nicht erforderlich — ich nehme den Termin wahr, je nach Gericht persönlich, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO) oder über einen Terminsvertreter. Ordnet das Gericht Ihr Erscheinen an, erfahren Sie das rechtzeitig.
Kosten

Was das Verfahren kostet

Mit Rechtsschutzversicherung.Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich; dafür entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten. Deckt die Versicherung, bleibt im Regelfall Ihre Selbstbeteiligung.
Ohne Rechtsschutzversicherung.Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Streitwert, der sich am Bruttoverdienst orientiert. Die Größenordnung nenne ich Ihnen im ersten Gespräch, bevor Kosten entstehen.
Erste Instanz.Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Das ist bei der Frage, ob sich ein Verfahren lohnt, mit zu bedenken.

Rufen Sie an — auch am letzten Tag. Fristsachen werden vorgezogen; die Klage kann notfalls noch am selben Tag eingereicht werden. Auch nach Fristablauf lohnt der Anruf: In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung möglich (§ 5 KSchG).

Einen automatischen Anspruch gibt es nur selten — Abfindungen sind in der Regel Verhandlungssache. Eine erste Orientierung zur Größenordnung gibt der Abfindungsrechner.

Die Anfrage kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Bevor Kosten entstehen, klären wir die Rechtsschutzdeckung oder ich nenne Ihnen die Größenordnung nach RVG.

Ja. Die Zulassung gilt bundesweit, und zuständig ist das Arbeitsgericht an Ihrem Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers. Das Mandat kann vollständig per Telefon, E-Mail und Video geführt werden; ein persönlicher Termin ist möglich, aber nicht erforderlich.

Dann läuft keine Klagefrist, oft aber eine kurze Bedenkfrist des Arbeitgebers. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft — es drohen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und der Verlust von Ansprüchen. Mehr zum Aufhebungsvertrag.

Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Die Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung Ihrer Anfrage verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, wenn kein Mandat zustande kommt. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.