Die Anwaltszulassung gilt bundesweit; eine örtliche Beschränkung gibt es im Arbeitsrecht nicht. Zuständig für die Klage ist ohnehin das Arbeitsgericht an Ihrem Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Wo wir sprechen, ist davon unabhängig.
Termin in der Kanzlei.Wenn Sie das persönliche Gespräch bevorzugen, vereinbaren wir einen Termin — das gilt auch für Mandate aus der Region und für alle weiteren Besprechungen im laufenden Verfahren.
Auf Wunsch vollständig digital.Unterlagen über das Formular oder per E-Mail, Besprechung telefonisch oder per Video, Vollmacht elektronisch. Damit ist eine Vertretung unabhängig von Ihrem Wohnort möglich.
Gerichtstermine.Zum Gütetermin ist Ihr persönliches Erscheinen meist nicht erforderlich — ich nehme den Termin wahr, je nach Gericht persönlich, per Videoverhandlung (§ 128a ZPO) oder über einen Terminsvertreter. Ordnet das Gericht Ihr Erscheinen an, erfahren Sie das rechtzeitig.