Der Arbeitsrechtler 0 23 92 | 91 96 5
Werkzeuge

Abfindungsrechner: Was ist Ihre Kündigung wert?

Beide Werkzeuge rechnen ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen.

Abfindungsrechner

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr

Bruttomonatsgehalt3.500 €
Beschäftigungsdauer8 Jahre
Faktor

0,5 = Regelwert (§ 1a KSchG) · mehr bei guten Erfolgsaussichten der Klage

Orientierungswert
14.000 €
Verhandlungsspielraum: 7.000 € – 28.000 €

Dieser Wert ist verhandelbar. Ersteinschätzung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden anfragen →

Unverbindliche Modellrechnung. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

Klagefrist-Check

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)

Bundesland des Arbeitsgerichts

Maßgeblich ist der Sitz des Arbeitsgerichts, bei dem die Klage eingeht. Das ist Ihr Arbeitsort oder der Sitz des Arbeitgebers (§ 48 Abs. 1a ArbGG).

Zugang der Kündigung
–Datum wählen, die Frist wird sofort berechnet.

Unverbindliche Orientierung. Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Prüfung der Frist im Einzelfall, maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigung. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Berücksichtigt sind die bundesweiten Feiertage sowie die des gewählten Bundeslandes. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, etwa Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens oder Mariä Himmelfahrt in weiten Teilen Bayerns, bleiben außer Ansatz. Der Rechner weist dadurch eher ein früheres als ein späteres Fristende aus. Auch nach Fristablauf lohnt der Anruf: In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung der Klage möglich (§ 5 KSchG).

Einordnung

Was dieser Wert ist und was er nicht ist.

Die Faustformel kennt zwei Zahlen: Ihr Gehalt und Ihre Beschäftigungsdauer. Beide stehen fest. Worüber am Ende tatsächlich verhandelt wird, ist eine dritte Größe, die in keiner Formel vorkommt: wie angreifbar die Kündigung ist.

Eine Kündigung mit fehlerhafter Sozialauswahl, unterbliebener Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) oder ohne die Schriftform des § 623 BGB wiegt in der Verhandlung schwerer als eine formal saubere. Bei gleichem Gehalt und gleicher Dauer kann das Ergebnis deshalb weit auseinanderliegen. Diese Einschätzung lässt sich nicht ausrechnen, dafür muss jemand die Kündigung lesen.

Kostenlose Ersteinschätzung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Fristsachen werden vorgezogen.

Hintergrund

Wie berechnet sich eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Dennoch endet die Mehrzahl der Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindung, denn beide Seiten kaufen sich damit von einem Prozessrisiko frei. Unterliegt der Arbeitgeber, schuldet er rückwirkend Lohn für die gesamte Verfahrensdauer.

Als Ausgangspunkt der Verhandlung hat sich die Faustformel des § 1a KSchG etabliert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Sie ist Orientierung, nicht Obergrenze. Je angreifbarer die Kündigung, etwa wegen fehlerhafter Sozialauswahl, unterbliebener Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) oder fehlender Schriftform (§ 623 BGB), desto höher der Faktor. Bei guten Erfolgsaussichten sind 0,75 bis 1,0 Gehälter pro Jahr verhandelbar, im Einzelfall mehr.

Wichtig für die Nettobetrachtung: Abfindungen sind steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast mildern. Und anders als ein unbedacht unterschriebener Aufhebungsvertrag führt eine Abfindung grundsätzlich nicht zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Entscheidend ist das Zeitfenster. Verhandelt wird im Kündigungsschutzverfahren, oft schon in der Güteverhandlung wenige Wochen nach Klageerhebung. Wer die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG verstreichen lässt, verhandelt ohne Druckmittel.