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Rechtliches

KI-Transparenz

Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz.

Das Hintergrundvideo ist KI-generiert

Das Video im Kopfbereich der Startseite und der Seite „Kündigung erhalten“ ist mit Hilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Es handelt sich nicht um eine Filmaufnahme, sondern um computergeneriertes Bildmaterial.

Die dargestellte Person ist Rechtsanwalt Marcel Buchta. Sein Erscheinungsbild wurde für die Erzeugung des Videos mit seiner Zustimmung verwendet. Es zeigt eine reale Person in einer Situation, die so nicht stattgefunden hat. Handlung, Ort und Umgebung sind erfunden.

Das Video ist auf der Seite unmittelbar mit dem Hinweis „KI-generiertes Video“ gekennzeichnet, der auf diese Seite führt.

Fotografien

Die Porträt- und Kanzleiaufnahmen auf der Seite „Über mich“ sind fotografische Aufnahmen von Rechtsanwalt Marcel Buchta. Sie sind nicht KI-generiert.

Texte dieser Website

Die fachlichen Inhalte dieser Website verantwortet Rechtsanwalt Marcel Buchta. Bei der sprachlichen Ausarbeitung und der technischen Umsetzung kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Jede veröffentlichte Aussage wurde vor der Freigabe anwaltlich geprüft.

Rechner auf dieser Website

Abfindungsrechner und Klagefrist-Check arbeiten mit fest hinterlegten Rechenregeln. Künstliche Intelligenz kommt dabei nicht zum Einsatz. Beide Werkzeuge geben eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Keine automatisierte Rechtsberatung

Über diese Website findet keine automatisierte Rechtsberatung statt. Es gibt keinen Chatbot und keine automatisierte Fallbewertung. Eine Einschätzung Ihres Falls erfolgt stets durch einen Rechtsanwalt. Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Ihre Unterlagen

Unterlagen, die Sie uns über das Formular übermitteln, werden nicht an einen KI-Dienst weitergegeben. Ihre Prüfung und Einschätzung erfolgt durch einen Rechtsanwalt. Es bleibt bei der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB.

Rechtlicher Hintergrund

Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet dazu, KI-erzeugte oder KI-veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte offenzulegen. Dieser Hinweis setzt diese Pflicht um.

Stand: 10. August 2026