Der Arbeitsrechtler 0 23 92 | 91 96 5
Vor Ort

Anwalt für Arbeitsrecht in Werdohl

Kanzlei MHB, Schlacht 2, 58791 Werdohl — Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, direkt vor Ort.

Wer in Werdohl und Umgebung eine Kündigung erhält, einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch hat oder als Arbeitgeber eine Personalentscheidung absichern will, muss dafür nicht nach Dortmund oder Hagen fahren. Als Partner der Kanzlei Mitschke, Hantelmann & Buchta berate ich Sie an der Schlacht 2 in Werdohl — mit dem Arbeitsrecht als meinem Tagesgeschäft.

Die Besonderheit meiner Arbeit: Ich vertrete Arbeitnehmer in Kündigungsschutz- und Abfindungsverhandlungen und berate zugleich dauerhaft Unternehmen aus der Region. Diese Doppelperspektive zahlt sich am Verhandlungstisch aus — ich weiß, wie die jeweilige Gegenseite denkt, weil ich beide Seiten kenne.

Für Eilsachen gilt: Nach einer Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Fristsachen werden in der Kanzlei vorgezogen — die Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden, die Klage reiche ich nach Mandatserteilung innerhalb von 24 Stunden ein. Zuständig für Kündigungsschutzklagen aus Werdohl ist regelmäßig das Arbeitsgericht Iserlohn.

Für Arbeitnehmer.Kündigungsschutzklage, Abfindung verhandeln, Aufhebungsvertrag prüfen, Abmahnung und Zeugnis, offener Lohn — alle Leistungen.
Für Arbeitgeber.Kündigungen vorbereiten, Arbeitsverträge, Restrukturierung, Betriebsratsanhörung, Prozessvertretung — alle Leistungen.
Kurze Wege.Termine nach Vereinbarung an der Schlacht 2 in Werdohl, telefonisch unter 0 23 92 | 91 96 5 — oder vollständig per E-Mail und Telefon, wenn Ihnen das lieber ist.

Kanzlei MHB — Mitschke, Hantelmann & Buchta · Schlacht 2 · 58791 Werdohl